florales Wohnzimmer

Eventlocation und Veranstaltungsraum in Reutlingen

I. Nutzungsbedingungen

 

Das Mietobjekt wird von der Vermieterin für die Durchführung privater oder gewerblicher Veranstaltungen und Feiern zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Mit der Übernahme des Schlüssels übernimmt der Veranstalter die Haftung für das Objekt, dessen Inventar und Einrichtung sowie für Schäden, Unfälle oder Ordnungswidrigkeiten, die von Veranstaltungsteilnehmern, Besuchern, Mitarbeitern, sonstigen Dritten aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.

 

Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Veranstalter, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Veranstaltungen mit überwiegend Gästen unter 25 Jahren, wie beispielsweise 18. Geburtstage, sind nicht erlaubt.

 

Die Vermieterin behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzulehnen, abzubrechen oder die Schlüsselübergabe zu verweigern, insbesondere wenn das Eigentum gefährdet ist, trotz Abmahnung die Nachtruhe gestört wird oder es sich um eine rechtswidrige Veranstaltung handelt. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Mieten.

 

Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet. Das Übernachten im Objekt, das Mitbringen von Tieren, sowie das Umstellen von Tischen zwischen den Räumen und das Anbringen von Dekoration (ausgenommen Tischdekoration) sind untersagt.

 

Persönliche Gegenstände wie Speisen, Kleidung und sonstige Besitztümer sind nicht über die Vermieterin versichert.

 

Die allgemeine Nachtruhe ist zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr einzuhalten. In dieser Zeit sind Türen und Fenster geschlossen zu halten, Musik ist lediglich im Innenbereich erlaubt und ein längerer Aufenthalt auf der Terrasse ist ab 22 Uhr untersagt. Raucherpausen sind erlaubt, sofern diese ruhig verlaufen. Beim Verlassen des Objekts sind längere Unterhaltungen im Freien zu vermeiden, um die Nachbarschaft nicht zu stören.

 

II. Preise / Vereinbarte Kosten

 

Die Miete (inkl. Endreinigung) für Feiern beträgt 300,00 € pro Tag. Für andere Veranstaltungsarten wird der Mietpreis individuell vereinbart. Zusatzkosten, etwa für Getränke, Tischschmuck und überzogene Mietzeit, werden separat abgerechnet.

 

III. Abwicklung / Teilzahlung / Bezahlung

 

Eine Anzahlung in Höhe von 150 € ist im Voraus durch den Veranstalter zu leisten. Erst nach Eingang dieser Zahlung gilt die Reservierung als verbindlich. Nach der Veranstaltung erfolgt eine Schlussabrechnung. 

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen, erlischt der Vertrag vollständig und die Reservierung wird storniert. Ansprüche des Veranstalters gegenüber der Vermieterin sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

VI. Rückgabe / Endreinigung

 

Die Rückgabe des Mietobjekts erfolgt unmittelbar nach der Veranstaltung, spätestens jedoch um 3 Uhr bzw. gemäß Absprache. Vom Mieter mitgebrachte Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Die Räume müssen besenrein verlassen werden. Müll, der über die übliche Veranstaltungsmenge hinausgeht (z.B. Geschenkverpackungen), ist vom Mieter selbst zu entsorgen und nicht im bereitgestellten Müllbehälter zu entsorgen.

 

VII. Verlängerung des Mietverhältnisses

 

Werden die Räumlichkeiten nicht zum vereinbarten Zeitpunkt (Schlüsselrückgabe bis spätestens 3 Uhr bzw. gemäß Absprache) an die Vermieterin übergeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um einen Tagessatz von 300 € pro Tag. Der Veranstalter trägt sämtliche daraus resultierenden Folgekosten, insbesondere Miet- und Ertragsausfälle für die Vermieterin sowie eventuell entstehende Kosten für nachfolgende Mieter.

 

VIII. Terminverschiebung / Rücktritt / Kündigung

 

Nach Vertragsabschluss kann der Kunde wie folgt stornieren: Bei Rücktritt oder Kündigung vor 30 Tagen zum gebuchten Veranstaltungstermin wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € zurückerstattet. Bei Rücktritt oder Kündigung weniger als 30 Tage vor dem Termin ist der gesamte Mietpreis von 300 € zu zahlen.

 

Der Vertrag ist ausschließlich als Mietvertrag zu verstehen. Die Gründe für eine Kündigung durch den Mieter sind für die Vermieterin unerheblich. Sollte eine Terminabsage und damit eine Verschiebung durch die Vermieterin aus betrieblichen Gründen, Seuchen, Pandemien, Krankheit, Todesfall, Umwelt- oder Naturkatastrophen erfolgen, tritt eine aufschiebende Wirkung ein. Sobald das Angebot wieder durchgeführt werden kann, werden neue Termine vereinbart. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Beträge oder eine Verrechnung mit anderen Leistungen des Anbieters ist ausgeschlossen.